Gartendenkmale

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In der Ausgabe 4/2013 der Berichte zur Denkmalpflege in Niedersachsen geht es hauptsächlich um Gartendenkmäler und ihre Erhaltung.
Als Gartendenkmale gelten nicht nur Gärten, sondern auch Friedhöfe und Alleen. Prinzipiell sind das also Pflanzen, die durch Menschenhand arrangiert, gepflegt und teilweise auch natürlich überformt wurden. Dazu gehören aber auch Umfassungsmauern, Grabsteinen und Wege. Die nähere Umgebung, wie umliegende Felder, Wälder, Gebäude und deren Sichtbezüge sind erst in jüngster Zeit in das Bewusstsein aller Beteiligten gerückt. Denn bei Gartendenkmälern müssen sich Denkmalschützer auch mit Naturschützern verständigen. Gerade bei Alleen, die öffentliche Straßen säumen, kommen Aspekte der Verkehrssicherheit hinzu. Und manchmal müssen auch verschiedene Eigentümer an einen Tisch gebracht werden.
Und wie erhält man nun solche lebenden Denkmale, die natürlicherweise auch erkranken und sterben können?
Natürlich versucht man, die überkommenen Pflanzen so lang wie möglich zu erhalten. Oft ist dies aber nicht möglich, da die Pflanzen bereits am Ende ihrer Lebensdauer angelangt sind. Den Verlust könnte man ohne Gegenmaßnahmen akzeptieren. Meist werden aber tote Pflanzen durch neue der selben Art ersetzt, doch sind diese dann in Größe und Form anders – von den Genomen ganz zu schweigen.
Dabei stellt sich aber die grundlegende Frage – wie bei allen Denkmalen und Kulturgütern – ob man die ursprüngliche Erscheinung oder den gealterten, überformten oder gar ruinösen Zustand erhält. Allerdings ist oft nicht belegt, wie die ursprüngliche Planung aussah. Gab es bestimmte emotionale Absichten, die hinter Dichte, Anordnung und Höhe von Gehölzen standen?
Im Grunde haben sich auch Möbelrestauratoren mit diesen ethischen Grundsatzfragen auseinanderzusetzen, doch stehen wir nicht so unter Zeitdruck, da die natürliche Lebensdauer “toter” Materialien, wie sie an Möbeln verbaut werden, weit länger ist, als bei Pflanzen.