Holzsichtige Fassung?

Immer wieder stolpere ich beim Lesen einschlägiger Texte über den Terminus “holzsichtige Fassung” und frage mich, was genau damit gemeint sein könnte.

Eine Holzmalerei kann schonmal nicht gemeint sein, da diese “Maserierung” genannt wird.

Schließen sich beide Einzelbegriffe nicht gegenseitig aus? Holzsichtig und Fassung?

Eine Fassung ist doch eine deckende, oft mehrlagige Oberflächenbeschichtung. Grob zusammengefasst, gehören dazu Grundierung, Malschicht und Überzug. Statt Malschicht oder in diese integriert kann dann auch eine Blattmetallauflage vorliegen.

Für “Holzsichtigkeit” ist in dieser Beschichtung doch gar kein Platz mehr.

Diese meint, dass Holz als Untergrund trotz Beschichtung sichtbar ist. Zumeist trägt das Holz eine Beize, eine farbige Lasur und/oder einen transparenten Überzug. Kann das als Fassung gelten?

Beizen liegen nicht ausschließlich auf der Holzoberfläche, sie dringen auch in die obersten Bereiche des Holzes ein. Wie eine Leimlösche unter der Grundierung einer Malschicht.

Eine Lasur sowie ein transparenter Überzug bzw. Lack sind ebenfalls Bestandteil einer Fassung; können sie dann einzeln auch eine Fassung bilden?  Wie viele Schichten machen eine Fassung aus? Und was ist mit der Transluzenz?

Korrekt müsste es also “holzsichtige Beschichtung” oder besser noch “holzsichtige Oberflächenveredlung” heißen.

Sonst können wir irgendwann gar nicht mehr erklären, warum Möbelrestauratoren keine “Restauratoren für gefasste Holzobjekte” sind.